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Qualifizierte Beratung für die medizinische Notfallvorsorge
Notfalldatenmanagement 
Advance Care Planning
inkl.
PatientenverfügungMEDPLUS

 

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Zertifiziertes medizinisches Fachpersonal informiert und berät zum Notfalldatenmanagement, begleitet  Entscheidungsfindungsprozesse für die Erstellung individueller Patientenverfügungen/ Behandlungsvorausplanungen nach aktuellem Stand der Wissenschaft und klinischen Praxis

Notfalldatenmanagement -

wichtigster Bestandteil der Notfallvorsorge 

 

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Wer in eine akute Krankheitssituation gerät und z. B. vom Rettungsdienst behandelt und anschließend in die Notaufnahme eines nahliegenden Krankenhauses verbracht und stationär aufgenommen werden muss, der kann und sollte im Vorfeld selbst dazu beitragen, dass alle behandlungs- und versorgungsrelevanten Informationen zur eigenen Person griffbereit vorliegen. Denn in Notfallsituationen ist ein Patient häufig gar nicht in der Lage, verlässliche Angaben über sich zu machen. Auch Angehörige sind in diesen Situationen oft überfordert,  um in den dann auch für sie belastenden Situationen adäquat Auskunft zum Patienten erteilen oder in der Hektik alle Informationen zum Patienten beibringen zu können. In diesem Fall leistet das Notfalldatenmanagement (NFDM) wertvolle Dienste für alle Beteiligten - vor allem aber für den Patienten selbst.

Da medizinische Laien nicht wissen können, welche Informationen  Notärzte und Rettungsdienste, Notaufnahmen, Intensiv- wie auch Normalstationen benötigen,  und wie diese für die jeweiligen Bereiche aufbereitet werden sollten, bedarf es an dieser Stelle Unterstützung und individuelle Beratung für Patienten, Angehörige ebenso für gerichtliche Betreuer, ambulantes Pflege- und Betreuungspersonal.

BIPAP.BERLIN  erklärt, auf welche Informationen es im Notfall und im Fall einer stationären Einweisung ankommt, erstellt individuelle Notfallmappen mit verwertbaren Überleitungen für den Klinikaufenthalt, damit alle behandlungs- und versorgungsrelevanten Informationen für eine Krankenhauseinweisung  vorliegen und gleichzeitig bei Entlassung die Anschlussversorgung unterstützt wird.
Wer sich individuell beraten und sein persönliches Notfalldatenmanagement-Paket erstellen lassen möchte, kann HIER
einen Termin buchen.
 

Notvertretungsrecht für Eheleute ab 01.01.23

Seit  01.01.2023 gilt ein Notvertretungsrecht für Eheleute. Damit können sich verheiratete Paare künftig auch ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in medizinischen Notfallsituationen vertreten. Dies kann z. Beispiel nach schweren Unfällen, Schlaganfällen oder auch während eines künstlichen Komas erforderlich sein bzw. immer dann, wenn ein erkrankter Ehepartner plötzlich in den Zustand der Einwilligungsunfähigkeit gerät. Der Ehepartner des Ekrankten erhält dann automatisch ein für bis zu sechs  Monate begrenztes Vertretungsrecht. Das Notvertretungsrecht umfasst sämtliche Entscheidungs- und Regelungsbefugnisse in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und Versorgung, einschließlich Einwilligung in ärztliche Eingriffe und Abschluss von  Behandlungs- und Versorgungsverträgen. Während der Notvertretung sind Ärzte gegenüber dem Notvertreterauch von der Schweigepflicht entbunden. Das Notvertretungsrecht gilt allerdings nicht für getrennt lebende Ehepaare oder sofern dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der oder die einwilligungsunfähige Erkrankte explizit keine Vertretung durch den Ehepartner wünscht. Ebenso gilt es nicht, sofern eine gültige Vollmacht vorliegt, die eine andere Person als Vertretung vorsieht oder in einer Betreuungsverfügung der Ehepartner als Vertretung explizit ausgeschlossen wurde. Das neue Notvertretungsrecht ist Bestandteil des 2021 verabschiedeten Gesetzespakets zur Neustrukturierung des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts, welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Die umfangreichen Änderungen zielen vor allem darauf ab, Selbstbestimmung und Autonomie von  Betreuungsbedürftigen zu stärken.

Online-Beratung bequem vom Sofa

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Mein Notfalldatenmanagement:
Für den Notfall

einfach gut vorbereitet
Information - Dokumentation - Organisation

 

Der BIPAP-Notfallausweis

Der BIPAP-Notfallausweis wurde weiter entwickelt und bietet nun noch mehr Vorteile für Patienten und Behandler. Er kann im Rahmen von Beratungen zum Notfalldatenmanagement bezogen bzw. direkt erstellt werden - auch online.
Die Vorgängerversion, die bislang kostenlos zum Download bereitgestellt wurde, ist nicht mehr verfügbar. 

BIPAP Notfallausweis Seite 1

6 seitiges Ausweisformular mit den wichtigsten Informationen für Rettungsdienst,  Notaufnahme Intensivstation. Passend für die Brieftasche oder Reisepass

hilfreiches Notfalltool mit integrierter
Notfallverfügung - Organspende-Erklärung
Pre Emergency Status, Covid 19 Status und
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Hinweis zum Standort Normannenstraße


Am Standort Normannenstraße finden wegen Umstrukturierungs-maßnahmen keine Beratungen statt. Telefonisch ist die Beratungsstelle aber wie gewohnt an den Sprechtagen Di-Do unter 030 314 898 60 erreichbar. Beratungen können online über die Videosprechstunde als Hausbesuch oder auch in einem der BIPAP- Beratungsbüros  in Ihrer Nähe vereinbart werden. 


 

 In Sachen Corona auf dem Laufenden bleiben:
 

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Wissenswertes aus der Praxis

Ambulante Ethikberatung -

Bietet Orientierung bei schwierigen Entscheidungsfragen

Während in Kliniken bereits seit 2011 Ethik-Komitees etabliert wurden, die bei schwierigen Entscheidungsfragen zur Weiterbehandlung oder  auch über einen etwaigen Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen eines Patienten auf der Intensivstation zusammenfinden, finden sich in außerklinischen und ambulanten Bereichen bislang nur  wenige Anbieter, obwohl sich auch hier Ärzte, Pflegeteams, Angehörige und gesetzliche Vertreter und Berufsbetreuer häufig mit ethischen Fragestellungen und schwierigen Entscheidungen in Zusammenhang mit Behandlung, Pflege und Versorgung von Patienten konfrontiert sehen.   

 

Angehörige und gesetzliche Vertreter bei schwierigen Entscheidungen oft rat- und hilflos

Angehörige und gesetzliche Vertreter (Bevollmächtigte, gerichtliche Betreuer) sehen sich oft rat-und hilflos, wenn z. B. über die  Unterbringung und weitere Versorgung eines (vermeintlich) eingeschränkt urteilsfähigen Patienten entschieden werden muss, wenn Behandlungs- und/ oder Pflegemaßnahmen patientenseitig abgelehnt werden und Angehörige sich einerseits zwischen Selsbtbestimmungsrecht des Patienten  und andererseits ihrer Fürsorgepflicht wiederfinden. Selbst wenn vorsorgliche Willensbekundungen in einer Patientenverfügung vorliegen, lässt sich aus dieser nicht immer der Wille des Patienten eindeutig daraus ableiten, was dann zu Unsicherheiten und Konflikten zwischen allen Beteiligten führen kann. 

Eine unabhängige Ethikberatung ist in solchen Fällen äußerst hilfreich, um  den Einzelfall  genau zu analysieren, auf  mögliche rechtliche Problemstellungen hinzuweisen, den Entscheidungsprozess zu strukturieren und Orientierung von unabhängiger und zertifizierter Stelle zu erhalten. Die Ethikberatung darf  jedoch weder als Rechtsberatung noch als medizinische Beratung, psychologische Beratung oder Schlichtungsstelle verstanden werden.  Je nach Problemlage und Fragestellung werden  in den  Beratungen  nach ethischen Kriterien Handlungsempfehlungen erarbeitet, damit Ratsuchende ihre Entscheidung und weitere Vorgehensweise auf Basis dieser Empfehlungen vornehmen können.

 

Sepsis -
lebensbedrohliche
Folge von Infektionen
 

Wissen kann Leben retten
Eine Sepsis - allgemein als Blutvergiftung bekannt - ist ein lebensbedrohlicher Zustand, der Folge einer durch Bakterien, Viren oder Pilze ausgelösten Infektion - somit prinzipiell auch einer Covid 19 Infektion  - sein kann. Informationen und Aufklärung zur Früherkennung von schwerwiegenden Infektionsverläufen sind wichtig. Denn wenn eine Sepsis zu spät erkannt und zu spät behandelt wird, kann diese binnen kurzer Zeit sogar zum Tod führen.  Eine Sepsis muss so schnell wie möglich behandelt werden und ist bei Verdacht immer eine Indikation für die sofortige Einweisung ins Krankenhaus.
 
Die Sepsis ist die Haupttodesursache bei Infektionen, an der lt. Angaben der Deutschen Sepsisgesellschaft weltweit  jährlich Millionen von Menschen sterben. Jeder vierte Todesfall im Krankenhaus gehe lt. Experten auf eine Sepsis zurück.  In Deutschland seien es jährlich etwa 70.000 von ca. 400.000 Erkrankungsfälle, wobei Experten von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgehen. Die Todeszahlen ließen sich aber in vielen Fällen vermeiden, wenn mehr über Symptome wie auch die Folgen bekannt wären.

Übrigens: Im Rahmen von Beratungen und Gesprächsprozessen für die Erstellung von Patientenverfügungen widmet sich BIPAP.BERLIN standardmäßig dem Krankheitsbild der Sepsis, da diese zu den häufigsten schwerwiegenden Krankheitssituationen zählt, die auf Intensivstationen behandelt werden.

Quellen: Deutsche Sepsisgesellschaft, Springermedizin


 

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