Zertifiziertes medizinisches Fachpersonal informiert und berät zum Notfalldatenmanagement, begleitet Entscheidungsfindungsprozesse für die Erstellung individueller Patientenverfügungen/ Behandlungsvorausplanungen nach aktuellem Stand der Wissenschaft und klinischen Praxis
Notfalldatenmanagement -
wichtigster Bestandteil der Notfallvorsorge

Wer in eine akute Krankheitssituation gerät und z. B. vom Rettungsdienst behandelt und anschließend in die Notaufnahme eines nahliegenden Krankenhauses verbracht und stationär aufgenommen werden muss, der kann und sollte im Vorfeld selbst dazu beitragen, dass alle behandlungs- und versorgungsrelevanten Informationen zur eigenen Person griffbereit vorliegen. Denn in Notfallsituationen ist ein Patient häufig gar nicht in der Lage, verlässliche Angaben über sich zu machen. Auch Angehörige sind in diesen Situationen oft überfordert, um in den dann auch für sie belastenden Situationen adäquat Auskunft zum Patienten erteilen oder in der Hektik alle Informationen zum Patienten beibringen zu können. In diesem Fall leistet das Notfalldatenmanagement (NFDM) wertvolle Dienste für alle Beteiligten - vor allem aber für den Patienten selbst.
Da medizinische Laien nicht wissen können, welche Informationen Notärzte und Rettungsdienste, Notaufnahmen, Intensiv- wie auch Normalstationen benötigen, und wie diese für die jeweiligen Bereiche aufbereitet werden sollten, bedarf es an dieser Stelle Unterstützung und individuelle Beratung für Patienten, Angehörige ebenso für gerichtliche Betreuer, ambulantes Pflege- und Betreuungspersonal.
BIPAP.BERLIN erklärt, auf welche Informationen es im Notfall und im Fall einer stationären Einweisung ankommt, erstellt individuelle Notfallmappen mit verwertbaren Überleitungen für den Klinikaufenthalt, damit alle behandlungs- und versorgungsrelevanten Informationen für eine Krankenhauseinweisung vorliegen und gleichzeitig bei Entlassung die Anschlussversorgung unterstützt wird.
Wer sich individuell beraten und sein persönliches Notfalldatenmanagement-Paket erstellen lassen möchte, kann HIER einen Termin buchen.
Notvertretungsrecht für Eheleute ab 01.01.23
Seit 01.01.2023 gilt ein Notvertretungsrecht für Eheleute. Damit können sich verheiratete Paare künftig auch ohne gültige Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in medizinischen Notfallsituationen vertreten. Dies kann z. Beispiel nach schweren Unfällen, Schlaganfällen oder auch während eines künstlichen Komas erforderlich sein bzw. immer dann, wenn ein erkrankter Ehepartner plötzlich in den Zustand der Einwilligungsunfähigkeit gerät. Der Ehepartner des Ekrankten erhält dann automatisch ein für bis zu sechs Monate begrenztes Vertretungsrecht. Das Notvertretungsrecht umfasst sämtliche Entscheidungs- und Regelungsbefugnisse in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und Versorgung, einschließlich Einwilligung in ärztliche Eingriffe und Abschluss von Behandlungs- und Versorgungsverträgen. Während der Notvertretung sind Ärzte gegenüber dem Notvertreterauch von der Schweigepflicht entbunden. Das Notvertretungsrecht gilt allerdings nicht für getrennt lebende Ehepaare oder sofern dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der oder die einwilligungsunfähige Erkrankte explizit keine Vertretung durch den Ehepartner wünscht. Ebenso gilt es nicht, sofern eine gültige Vollmacht vorliegt, die eine andere Person als Vertretung vorsieht oder in einer Betreuungsverfügung der Ehepartner als Vertretung explizit ausgeschlossen wurde. Das neue Notvertretungsrecht ist Bestandteil des 2021 verabschiedeten Gesetzespakets zur Neustrukturierung des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts, welches am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Die umfangreichen Änderungen zielen vor allem darauf ab, Selbstbestimmung und Autonomie von Betreuungsbedürftigen zu stärken.
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Mein Notfalldatenmanagement:
Für den Notfall
einfach gut vorbereitet
Information - Dokumentation - Organisation
Der BIPAP-Notfallausweis
Der BIPAP-Notfallausweis wurde weiter entwickelt und bietet nun noch mehr Vorteile für Patienten und Behandler. Er kann im Rahmen von Beratungen zum Notfalldatenmanagement bezogen bzw. direkt erstellt werden - auch online.
Die Vorgängerversion, die bislang kostenlos zum Download bereitgestellt wurde, ist nicht mehr verfügbar.

6 seitiges Ausweisformular mit den wichtigsten Informationen für Rettungsdienst, Notaufnahme Intensivstation. Passend für die Brieftasche oder Reisepass
hilfreiches Notfalltool mit integrierter
Notfallverfügung - Organspende-Erklärung
Pre Emergency Status, Covid 19 Status und
Fotoupload
Hinweis zum Standort Normannenstraße
Am Standort Normannenstraße finden wegen Umstrukturierungs-maßnahmen keine Beratungen statt. Telefonisch ist die Beratungsstelle aber wie gewohnt an den Sprechtagen Di-Do unter 030 314 898 60 erreichbar. Beratungen können online über die Videosprechstunde als Hausbesuch oder auch in einem der BIPAP- Beratungsbüros in Ihrer Nähe vereinbart werden.
In Sachen Corona auf dem Laufenden bleiben:
Ambulante Ethikberatung -
Bietet Orientierung bei schwierigen Entscheidungsfragen
Während in Kliniken bereits seit 2011 Ethik-Komitees etabliert wurden, die bei schwierigen Entscheidungsfragen zur Weiterbehandlung oder auch über einen etwaigen Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen eines Patienten auf der Intensivstation zusammenfinden, finden sich in außerklinischen und ambulanten Bereichen bislang nur wenige Anbieter, obwohl sich auch hier Ärzte, Pflegeteams, Angehörige und gesetzliche Vertreter und Berufsbetreuer häufig mit ethischen Fragestellungen und schwierigen Entscheidungen in Zusammenhang mit Behandlung, Pflege und Versorgung von Patienten konfrontiert sehen.
Angehörige und gesetzliche Vertreter bei schwierigen Entscheidungen oft rat- und hilflos
Angehörige und gesetzliche Vertreter (Bevollmächtigte, gerichtliche Betreuer) sehen sich oft rat-und hilflos, wenn z. B. über die Unterbringung und weitere Versorgung eines (vermeintlich) eingeschränkt urteilsfähigen Patienten entschieden werden muss, wenn Behandlungs- und/ oder Pflegemaßnahmen patientenseitig abgelehnt werden und Angehörige sich einerseits zwischen Selsbtbestimmungsrecht des Patienten und andererseits ihrer Fürsorgepflicht wiederfinden. Selbst wenn vorsorgliche Willensbekundungen in einer Patientenverfügung vorliegen, lässt sich aus dieser nicht immer der Wille des Patienten eindeutig daraus ableiten, was dann zu Unsicherheiten und Konflikten zwischen allen Beteiligten führen kann.
Eine unabhängige Ethikberatung ist in solchen Fällen äußerst hilfreich, um den Einzelfall genau zu analysieren, auf mögliche rechtliche Problemstellungen hinzuweisen, den Entscheidungsprozess zu strukturieren und Orientierung von unabhängiger und zertifizierter Stelle zu erhalten. Die Ethikberatung darf jedoch weder als Rechtsberatung noch als medizinische Beratung, psychologische Beratung oder Schlichtungsstelle verstanden werden. Je nach Problemlage und Fragestellung werden in den Beratungen nach ethischen Kriterien Handlungsempfehlungen erarbeitet, damit Ratsuchende ihre Entscheidung und weitere Vorgehensweise auf Basis dieser Empfehlungen vornehmen können.