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Juristische Beratung

Im Rahmen der Basisberatung erhalten Patienten/Klienten alle wichtigen und qualitätsgeprüften  Informationen zu erforderlichen Maßnahmen und Dokumenten rund um die Notfallvorsorge - auch zum Thema Patientenvertretung. Aber nicht in allen Fällen reichen diese Informationen für den Patienten/Klienten  aus. Abhängig von der individuellen Lebenssituation, dem individuellen Beratungs- und Vertretungsbedarf des Patienten/ Klienten und/oder seines Vertreters kann eine juristische Beratung mitunter unumgänglich sein,  zum Beispiel:

  • für spezielle betreuungsrechtliche Anliegen sowohl für zukünftige gerichtliche Betreuungen wie auch bereits bestehende Betreuungen und Betreuungsverfahren

  • Fragen zur Sorgerechtsvorsorge mit gleichzeitiger Vermögensregelung für minderjährige Kinder im Fall der vorübergehenden oder dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit eines oder beider Erziehungsberechtigten ( z. B. nach einem Unfall),

  • für Vertretungsregelungen/Geschäftsvollmachten von Unternehmern und Selbständigen im Fall deren vorübergehenden oder dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit,

  • bei großen Vermögenswerten und/oder  Immobilienbesitz, 

  • zur (vorsorglichen) Nachlassregelung sowie

  • bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit der Notfallvorsorge oder auch dem drohenden Ableben aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung eines Patienten stehen.

  • für Testamenterstellung

BIPAP. BERLIN arbeitet mit Fachanwälten für Betreuungsrecht, Vorsorgerecht, Erbrecht und Familienrecht zusammen, die im Bedarfsfall hinzugezogen werden können. Sollte sich im Einzelfall juristischer Beratungsbedarf ergeben oder eine juristische Beratung vom Klienten selbst gewünscht sein, kann ein dem Fachgebiet entsprechender Anwalt oder Notar vermittelt werden.

 



 

 

 

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