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Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister und Hinterlegung von Vorsorgedokumenten

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Werden Betreuungsverfahren eingeleitet und müssen Betreuungsgerichte eingeschaltet werden, greifen diese auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu, um zu prüfen, ob und welche Vorsorgedokumente der Patient erstellt hat,  ob und wer als Bevollmächtigter bestimmt wurde und/oder als Betreuer einberufen werden soll  - oder auch wer als Betreuer ausgeschlossen werden soll. Aus diesem Grund ist eine Registrierung der Vorsorgedokumente beim ZVR grundsätzlich sinnvoll.

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BIPAP.BERLIN ist zugelassener Partner des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer  und bietet die Registrierung von Vorsorgedokumenten als optionalen Service für Patienten und Klienten an. Für die Registrierung fallen pro Vorsorgedokumentation (inkl. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und/oder Vorsorgevollmacht) und für eine vom Patienten bestimmte Vertretung eine einmalige Gebühr in Höhe von 12,50 EUR an. (für jede weitere Vertrauensperson 2,50 EUR) Nach erfolgter Registrierung erhalten Patienten/Klienten eine ZVR-Registrierungsnummer, die in die Patientenverfügung und Notfallausweis mit aufgenommen wird und eine ZVR Card für die Brieftasche.

 

Die Registrierung der eigenen Vorsorgedokumente beim ZVR  kann aber auch jede Privatperson selbst vornehmen. Zu beachten ist hierbei nur, dass  zuvor das Einverständnis des Patientenvertreters zur Weitergabe dessen personenbezogenen Daten an das ZVR eingeholt werden muss. Die Registrierung kann online oder mittels schriftlichen Antrag auf dem Postweg erfolgen. Antragsformulare und weitere Informationen unter ZVR.

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Die Registrierung der Vorsorgedokumente beim ZVR bedeutet allerdings nicht, dass die Notfalldokumente dort direkt hinterlegt werden. Hinterlegt werden sollten Dokumente grundsätzlich zielgruppenorientiert, d.h. so, dass diejenigen, die auf die Dokumente und deren Inhalte im Notfall Zugriff haben müssen, für diese auch zeitnah zugänglich sind.

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