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Angebot für Pflegeeinrichtungen

Kassenfinanziertes Angebot ohne Kosten für Einrichtungen und Bewohner*innen

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können  ihren Bewohnern  die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach §132g SGB V als kassenfinanzierte Leistung anbieten und  mit BIPAP.BERLIN als externen Anbieter zur Durchführung der Beratungsprozesse einen Vertrag abschließen. Sowohl Bewohnern als auch den Einrichtungen selbst entstehen dadurch keinerlei Kosten.

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Der GKV Spitzenverband der Krankenkassen hat  zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit den Vereinigungen der Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auf Bundesebene getroffen. Die Vereinbarung regelt Ziele den anspruchsberechtigten Personenkreis, die Qualifikation des Anbieters bzw. Beraters sowie  Organisation, Dokumentation und Finanzierung des Angebots. Nicht einbezogen in diese Vereinbarung sind teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege und stationäre Hospize wie auch alle ambulanten Versorgungsbereiche. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des GKV- Spitzenverbands abrufbar. 

 

Einrichtungen können die Umsetzung grundsätzlich mit eigenem Personal abdecken, sofern dies entsprechend  ausgebildet und zertifiziert wurde. Die Zusammenarbeit mit externen Anbietern und Beratern hat sich jedoch  insoweit als vorteilhaft erwiesen, da externe Berater unabhängig von einrichtungsinternen Betriebsstrukturen agieren können. Sie sind nicht in den Stationsablauf eingebunden und somit nicht gleichzeitig noch für andere Aufgaben zuständig oder für diese abrufbar. Dies stellt stets ausführliche und ungestörte Gesprächsprozesse für die Bewohner sicher. Zudem sind externe Berater nicht am unmittelbaren Versorgungsgeschehen der Patienten/Bewohner beteiligt und somit subjektiv unbefangen. Dies wiederum garantiert Bewohnern/Patienten eine unabhängige und neutrale Beratung bzw. Gesprächsbegleitung.

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DiV BVP Zertifizierung - Gütesiegel für qualifizierte Behandlungsvorausplanung

Berater von BIPAP. BERLIN sind zur Durchführung der Gesprächsprozesse der GVP lt. §132g SGB V ausschließlich nach den Qualitätsstandards der DiV BVP zertifiziert. Die Zertifizierung nach den  Anforderungen der DiV BVP ist  gleichzeitig Gütesiegel und steht für Behandlungsvorausplanungen  auf hohem Qualitätsniveau zur Sicherheit für Patienten, Bevollmächtigte und Betreuer. Beratungen bzw. Gesprächsprozesse für die Gesundheitliche Versorgungsplanung können hierbei grundsätzlich sowohl in stationären wie auch in allen ambulanten und häuslichen Versorgungsbereichen erfolgen. Die Dokumentation und Formulare der DiV BVP, die das Ergebnis einer mehrstufigen und äußert sorgsamen Ermittlung des Patientenwillens abbilden,  fungieren dabei gleichzeitig als rechtsverbindliche und in der notfall-, intensiv- und palliativmedizinischen Praxis tragfähigen Patientenverfügung.

 

Patientenzentrierte Aufklärung und Dokumentation - auch bei bestehender Einwilligungsunfähigkeit

Das BIPAP-Angebot im Rahmen der GVP umfasst hierbei auch Informationen und Erklärungen zur Organ- und Gewebespende wie auch zu Verfügungen über den Tod hinaus. Die Ermittlung des Patientenwillens erfolgt  stets entsprechend der Fähigkeiten der Heimbewohner, die auch  klientengerechte Informationen zur Patientenvertretung (Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht) erhalten ebenso Praxistipps zur Auswahl von Vertretern. Auch für bereits einwilligungsunfähige Patienten kann eine Behandlungsvorausplanung erfolgen. Zu diesem Zweck steht das Instrument der  Vertreterdokumentation zur Verfügung.

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​Einrichtungsleitungen oder Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, die Gesundheitliche Versorgungsplanung als Angebot in ihren Einrichtungen zu implementieren und BIPAP.BERLIN mit der  Umsetzung beauftragen möchten, können sich gern für weitere Informationen telefonisch mit uns in Verbindung setzen unter: 030 - 314 898 60.

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