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Vertreter-Dokumentation - hilfreiches Instrument für Bevollmächtigte und gerichtliche Betreuer

 

Grundvoraussetzung, um als Patient das Einverständnis in medizinische Maßnahmen geben zu können ist dessen Einwilligungsfähigkeit. Ist diese nicht mehr, vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt gegeben und liegt keine verwertbare Patientenverfügung vor, ist der Patientenvertreter ( = Bevollmächtigte/r oder gerichtlicher Betreuer/in) gefragt und dafür zuständig, die (mutmaßlichen) Behandlungswünsche des Patienten in dessen Sinne umzusetzen.

 

In der Praxis wird zwar grundsätzlich immer erst versucht und geprüft, ob und inwieweit ein  Patient noch den Grad der Einwilligungsfähigkeit erreichen kann. Das heißt, ob er in der Lage ist, den Inhalt, die Bedeutung und Tragweite einer medizinischen Intervention zu erfassen und mögliche damit verbundene Risiken für sich abwägen zu können. Ist dies nicht oder nicht hinreichend gegeben  muss der Vertreter dann die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung oder Maßnahme für den Patienten treffen. 

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Erfahrungsgemäß und je nach Situation und Tragweite anstehender Interventionen ist dies nicht die leichteste Aufgabe für  Patientenvertreter -insbesondere für Angehörige, die in kritischen Situationen erheblichen emotionalen Belastungen ausgesetzt sind. Denn für einen anderen Menschen dann meist unter Zeitdruck weitreichende Behandlungsentscheidungen treffen zu müssen, ist im Vorfeld leichter gedacht, als im konkreten Fall getan. Das wird von den meisten völlig unterschätzt. Hinzukommt, dass auch ein Vertreter  nicht immer sofort zur Stelle sein kann oder 24/7 standby erreichbar ist. Nur gerade in akuten Notfallsituationen muss über medizinische  Interventionen oft binnen von Minuten und Sekunden entschieden werden.

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Hilfreiches Instrument für Bevollmächtigte und gerichtliche Betreuer

Aus diesem Grund ist es sinnvoll und für alle Beteiligten hilfreich, sowohl bei einer dauerhaft einwilligungsunfähigen Person wie auch solchen,  die  drohen, in den Zustand der vollständigen Einwilligungsunfähigkeit zu geraten, bereits im Vorfeld und ohne akuten Handlungsdruck als  Vertreter den (mutmaßlichen) Behandlungswillen des Patienten zu ermitteln und diesen  in einer Vertreterdokumentation schriftlich zu fixieren. Damit wird gewährleistet, dass im Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustands des Patienten aber vor allem in akuten Notfallsituationen (z. B. bei einem Herz- und oder Atemstillstand) entsprechend den (mutmaßlichen) Wünschen des Patienten ge- und behandelt werden kann.

 

Auch der Vertreter-Dokumentation geht ein ausführlicher Gesprächsprozess voraus, der von einem speziell dafür ausgebildeten BVP Berater mit dem Vertreter des einwilligungsunfähigen Patienten unter Einbezug des Hausarztes, behandelnder Ärzte und ggf. weiterer An- und Zugehöriger des Patienten geführt wird.

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Kurzum:

  • Die Vertreterdokumentation richtet sich explizit an Bevollmächtigte, die Patienten gesetzlich vertreten sowie an  gerichtliche  Betreuer, die langjährig urteilseingeschränkte oder einwilligungsunfähige Mandanten betreuen.

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  • Die Vertreterdokumentation dient der Ermittlung des (mutmaßlichen) Willens einer eingeschränkt einwilligungsfähigen oder nicht einwilligungsfähigen Person. Sie entlastet Vertreter in kritischen Entscheidungssituationen und sorgt für eine rasche Behandlungsentscheidung, im Falle der Vertreter nicht erreichbar ist oder aufgrund einer akuten  Notfallsituation nicht sofort befragt werden kann.

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Übrigens: In Einrichtungen der vollstationären Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können auch Vertreterdokumentationen im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung als kassenfinanzierte Leistung für den Patienten/Bewohner in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt die Einrichtung hat hierfür eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit den Kassen getroffen.

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Auch hilfreich für Patientenvertreter: Ambulante Ethikberatung

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