top of page
AdobeStock_75590211.jpeg

Für Beginner 

Die Notfallvorsorge gehört natürlich nicht zu den Themen, die in jungen Jahren Priorität haben. Allerdings ist sie für jeden ab 18 Jahren wichtig. Denn Unfälle oder schwerwiegende Erkrankungen können Menschen in jedem Alter und jederzeit treffen.

​​

Worst-Case

Wer den medizinischen Ernstfall einmal für sich gedanklich "durchspielt" und überlegt, was es bezogen auf den eigenen Lebensalltag (Familie, Partner, Kinder, Beruf, Projekte usw.)  bedeuten würde, wenn man von heute auf morgen ausfallen und sich über Wochen oder Monate nicht mehr mitteilen könnte, wird schnell feststellen, dass sich im Handumdrehen sowohl für einen selbst aber auch für die Angehörigen ein ganzer Berg Fragen und Probleme auftun würde. Daher sollte man das Thema - so unangenehm es auch ist - nicht auf die lange Bank schieben oder davon ausgehen, dass  im Ernstfall Angehörige das dann schon "irgendwie" regeln werden. So einfach ist es eben nicht. Hier heißt es Verantwortung übernehmen  für sich und seine Angehörigen, damit diese im Ernstfall überhaupt  entscheidungs- und handlungsfähig sind.

​

Patientenverfügung-

der letzte Wille? Jein!

Bei einer Patientenverfügung hat man bislang in erster Linie festgelegt, was man als Patient in bestimmten Krankheitssituationen- vor allem am Lebensende  -  an medizinischen Maßnahmen zu unterlassen wünscht. In einer Patientenverfügung   - auch als Behandlungsvorausplanung bezeichnet - , kann und sollte man  auch Festlegungen für andere Situationen und pflegerische Maßnahmen treffen, für den Fall, dass man sich vorübergehend oder dauerhaft im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit befindet. Im Prinzip kann eine Patientenverfügung wie eine Art "Behandlungs- und Versorgungsanleitung" verstanden werden, in der man all das verankert, was einem bezogen auf die medizinische Behandlung und Pflege wichtig ist und entsprechend von Ärzten, Pflegepersonal, Bevollmächtigten und Angehörigen zu berücksichtigen ist. Eine Patientenverfügung liefert Antworten auf Fragen, die sich für andere dann stellen, wenn man sich selbst nicht mitteilen kann. 

 

Wer trifft Behandlungs-entscheidungen, wenn man es selbst nicht (mehr) kann?

 Wenn man sich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr mitteilen kann, müssen andere - in der Regel Angehörige  -  über sämtliche weitere Maßnahmen entscheiden -  vorausgesetzt, dass sie mittels Vollmacht dazu befugt wurden.  Aber selbst mit einer solchen rechtlichen Befugnis kann dies erfahrungsgemäß vor allem für bevollmächtigte Partner und engste Angehörige eine enorme Belastung sein. Denn nicht immer sind die Wünsche bekannt, wenn vorab nie darüber gesprochen wurde. Wurde vom Patienten selbst im Vorfeld keine rechtliche Vertretung bestimmt, wird das Betreuungs- gericht eingeschaltet, das einen Patientenvertreter aus dem familiären Umfeld ausfindig macht und diesen dann offiziell als gesetzlichen Betreuer einberuft. Sind keine Angehörigen vorhanden, oder diese nicht geeignet oder gewillt, die gesetzliche Betreuung zu übernehmen, wird ein  Berufsbetreuer als Patientenvertreter  einberufen. Da dies in d. Regel einige Zeit dauert, wird bis zur Einberufung die Entscheidungsbefugnis für die medizinische Weiterbehandlung auf die behandlenden Ärzte übertragen. Im besten  Fall liegt dann eine Patientenverfügung vom Patienten vor.

​

Warum medizinisch beraten lassen?

Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich eine höchst individuelle Angelegenheit und nichts, was man auf die Schnelle und mittlerweile auch nicht mehr als medizinischer Laie ohne Hilfe erstellen sollte. Denn damit eine Patientenverfügung  rechtswirksam ist und der verfügte Wille von behandelnden Ärzten in der klnischen Praxis berücksichtigt werden kann, müssen sowohl Krankheitssituationen wie auch Unterlassungswünsche präzise und für Ärzte umsetzbar formuliert werden. Dies setzt zum einen gewisses Fach- und Praxiswissen voraus und hat zum anderen der Bundesgerichtshof (BGH) mit  seinen letzten Grundsatzurteilen 2016/2017/2018 nochmals verdeutlicht und daher eine medizinische Beratung für die Erstellung von Patientenverfügungen angeraten.

​

 

Unterwasser-Tauch

temporarily unavailable

Es gibt Krankheitssituationen, die einen Menschen nur eine zeitlang aus dem Verkehr ziehen und ihn entscheidungsunfähig machen können. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn nach Unfällen oder Operationen unvorhergesehen eine längere intensiv-medizinische Behandlung erforderlich wird und man für eine zeitlang in ein künstliches Koma versetzt werden muss. Auch Schlaganfälle, die längst nicht nur Menschen im fortgeschrittenen Alter treffen, können zu längeren neurologischen Ausfällen führen und die Kommunikation mit dem Umfeld vorübergehend unmöglich machen.

​

​

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In solchen Situationen geht man erst einmal davon aus,  dass der Patient erfolgreich therapiert wird und sich anschließend seiner Gesundheit wieder erfreuen kann. Aber zum einen kann der Genesungsprozess  auch von längerer Dauer sein,  können sich im Krankheitsverlauf Komplikationen ergeben und zum anderen werden Behandlungen, Untersuchungen und unter Umständen auch Eingriffe in dieser Zeit erforderlich, die man vielleicht  (z. B. aus religiösen Gründen) ablehnen würde.

​

​

IRRTUM

Die meisten Menschen gehen irrtümlicherweise davon aus, das in Fällen, wo es ein Patient selbst nicht kann, automatisch der Partner oder Angehörige über alles weitere entscheiden dürfen. Dem ist jedoch nicht so! Allein der verwandtschaftliche Status macht noch niemanden automatisch zum Entscheidungs-berechtigten.  Damit sichergestellt wird, dass es sich um eine autorisierte Vertrauensperson des Patienten handelt,  bedarf es also auch für den Partner wie auch für  engste Familienangehörige grundsätzlich einer zuvor erteilten Vollmacht durch den Patienten.

Eine solche Vollmacht stellt dann u.a. sicher, dass der Patientenwille von der jeweiligen Vertrauensperson (Bevollmächtigtem) gegenüber den behandelnden Ärzten,   ggf. auch (anderen) Familienangehörigen und im Zweifelsfall auch vor Gericht durchgesetzt werden kann. Eine Vollmacht ist auch unerlässlich, um bspw. die Abwicklung mit Kostenträgern, Versicherungen, Behörden usw. im Namen und Auftrag des Patienten durchführen zu können.

​

Lediglich  für Ehepaare gibt es seit Januar 2023 ein Notvertretungsrecht, was es in Akutsituationen ermöglicht, einen schwer erkrankten Ehepartner auch ohne Vollmacht für einen gewissen Zeitraum vertreten zu dürfen. Das Notvertretungsrecht greift jedoch nur, sofern keine anderslautende Vollmacht oder gar eine Betreuungsverfügung vorliegt, die den Ehepartner als Vertretung explizit ausschließt.

​

Weiter zum Thema Vollmachten

Dokumente und Unscharfe Geschäftsleute
Angehörige frühzeitig absichern
bottom of page