
Erstellung von Patientenverfügungen / Behandlungsvorausplanungen
Wer seine individuelle Patientenverfügung nicht selbst erstellen kann oder erstellen möchte, hat auch die Möglichkeit sich diese bei BIPAP.BERLIN erstellen zu lassen. Die Erstellung setzt allerdings einen mehrstufigen und mehrstündigen Gesprächsprozess voraus, für den - abhängig von Alter und Gesundheitszustand - im Schnitt 3-4 Gesprächstermine erforderlich sind.
Die umfassende Information und vor allem intensive Auseinandersetzung mit der Thematik sind absolute Grundvoraussetzungen, um Behandlungsfestlegungen im Voraus für sich treffen zu können. Die Entscheidungsfindung ist nichts , was binnen von 30 Minuten erfolgen kann. Durch allzu schnell getroffene oder undurchdachte Behandlungsfestlegungen besteht immer die Gefahr, eine ungewollte Übertherapie oder im schlimmsten Fall auch Untertherapie zu riskieren. Wer also mit der Erwartungshaltung kommt, bei BIPAP.BERLIN möglichst schnell und ohne zeitlichen Aufwand oder eigenes Zutun eine Patientenverfügung zu erhalten, der muss an dieser Stelle enttäuscht werden.
Hinweis: Für die Erstellung von Patientenverfügungen wird gewisses Basiswissen zur Vorsorgethematik vorausgesetzt. Sollte dies nicht gegeben sein, sollte man sich zuvor entsprechend informieren oder aber die Basisberatung zur Notfallvorsorge vorab in Anspruch nehmen.
Beratungsmöglichkeiten: Beratungsstelle, Videosprechstunde oder Hausbesuch
Gesprächsdauer: 240-300 Minuten bzw. ca.5 Stunden
Terminanzahl: 3-4 Termine
Kosten: 385,00 EUR (GKV) / 490,00 EUR (PKV)
zzgl. Pauschale bei Hausbesuch: 30,00 EUR für bis zu 4 Hausbesuche - jeder weitere 7,00 EUR
Paare erhalten 25 % Rabatt auf den Einzelpreis
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Erstellung von Notfalldokumenten für das Notfalldatenmanagement
Neben der Patientenverfügung - aber auch unabhängig davon - empfiehlt es sich, eine Überleitungsdokumentation erstellen zu lassen oder mittels Vorlage selbst zu erstellen. Die Überleitungsdokumentation enthält behandungs- und pflegerelevante Informationen zum Patienten, die bei Einweisung ins Krankenhaus und hier für verschiedene Empfängerzielgruppen (Stationsärzte, Pflegepersonal, Sozialdienst) von Bedeutung sind. Im Rahmen der Erstellung von Patientenverfügungen/ Vorausplanungen wird sie bei BIPAP.BERLIN als Vorlage standardmäßig mit ausgehändigt und kann prinzipiell auch selbst ausgefüllt werden. Die Überleitungsdokumentation ist im Grunde die analoge Version bzw. der Vorläufer der elektronischen Patientenakte, die solang und ergänzend zur ePA ihren Zweck erfüllt, bis sich die ePA flächendeckend durchgesetzt hat und in ihr alle relevanten Versorgungsbereiche inhaltlich mit abgedeckt werden können.
Im Rahmen des Notfalldatenmanagements und praxisorientierter Notfallvorsorge bedarf es noch weiterer Instrumente, die sich an den Gegebenheiten der Praxis ausrichten und im Sinne einer patientenzentrierten Versorgung sind. Und dazu zählt neben der Ärztlichen Notfallanordnung/Notfallverfügung (Bestandteil der Vorausplanungsdokumentation) auch der 6 seitige Notfallausweis, der sich inhaltlich an Rettungsdienst, Notärzte, Notaufnahmen wie auch Ersthelfer wendet und dem alle wichtigen behandlungsrelevanten Informationen auf einen Blick für akute Notfallsituationen entnommen werden können. Der Notfallausweis dient als praktisches und zugleich für Patienten und Behandler nutzenbringendes Notfalltool und sollte daher auch immer bei sich getragen werden.
Darüber hinaus erfasst BIPAP.BERLIN im Rahmen des patientenzentrierten Notfalldatenmanagements auch bestimmte präklinische Parameter, die Einfluss auf die Beurteilung eines Patienten und dessen Behandlung in akutmedizinischen Situationen nehmen können.
Alle Dokumente für das Notfalldatenmanagement sind grundsätzlich auch unabhängig von einer Beratung und/oder Erstellung von Patientenverfügungen bzw. Behandlungsvorausplanungen erhältlich.
Bezugsmöglichkeiten: Beratungsstelle, Videosprechstunde
Dauer: 1-2 Stunden Terminanzahl: 1-2
Kosten (Bundle): 125,00 EUR (GKV) 160,00 EUR (PKV)
Paare erhalten 25 % Rabatt auf den Einzelpreis
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Erstellung von Vertreterdokumentationen
In Einrichtungen der vollstationären Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können Vertreterdokumentationen im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung nach §132g SGB V anstatt einer BVP Dokumentation/BVP Patientenverfügung als kassenfinanzierte Leistung für den Patienten/Bewohner in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einrichtung eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit den Kassen abgeschlossen hat. Für alle anderen Versorgungsbereiche müssen die Kosten für Vertreterdokumentationen selbst übernommen werden. Mehr Informationen zur Vertreterdokumentation gibt es HIER
Vertreterdokumentationen, die nicht für Patienten in o.g. Einrichtungen erstellt werden sollen, sind kostenpflichtig und entsprechen den Erstellungskosten für Patientenverfügungen/ Behandlungsvorausplanungen. Auch für die Erstellung einer Vertreterdokumentation ist ein mehrstündiger Gesprächsprozess -in diesem Fall mit dem Patientenvertreter (Bevollmächtigter, gesetzl.Betreuer) erforderlich, damit dieser Behandlungsfestlegungen im Sinne seines Vollmachtgebers treffen kann.
Beratungs- und Bezugsmöglichkeiten: Beratungsstelle, Videosprechstunde, Hausbesuch
Gesprächsdauer: ca.4-5 Stunden Termine: 3-4
Kosten: 350,00 EUR (GKV) 420,00 EUR (PKV)
zzgl. Pauschale bei Hausbesuch: 30,00 EUR für bis zu 4 Hausbesuche - jeder weitere 7,00 EUR
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Erstellung von Betreuungsverfügungen
Standardmäßig wird die aktuelle Vorlage des Justizministeriums ausgehändigt, die für diese Zwecke ausreichend ist und der Klient auch selbst ausfüllen kann. Auf Wunsch kann die Betreuungsverfügung aber auch für den Patienten/Klienten erstellt und eine Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorgenommen werden, auf das Betreuungsgerichte sofort Zugriff haben.
Bezugsmöglichkeiten: Beratungsstelle, Videosprechstunde
Dauer: 30 Minuten Termine: 1
Kosten für Erstellung: 15,00 EUR (ohne Registrierung ZVR) 25,00 EUR mit Registrierung beim ZVR
Vorlage für Selbstersteller: kostenloses PDF Formular als Download oder für 1,50 EUR in Papierform und guter Papierqualität
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Erstellung von Gesundheitsvollmachten
Gesundheitsvollmachten, die ausschließlich für medizinische und gesundheitiche Vertretungsbelange vorgesehen sind und gelten sollen, können auf Wunsch zusammen mit der Patientenverfügung aber auch unabhängig davon nur nach Vorlage und ohne juristische Beratung erstellt werden. Für die Erstellung empfiehlt sich die Anwesenheit des zukünftigen Bevollmächtigten.
Bezugsmöglichkeiten: Beratungsstelle, Videosprechstunde
Dauer: 45-60 Minuten inkl. Informationsgepräch
Termine: 1
Kosten: 39, 50 EUR inkl. eine Abschrift (ohne ZVR Registrierung) 50,00 EUR mit ZVR Registrierung
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Erstellung von Vorsorgevollmachten
Individuelle Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten werden bei BIPAP.BERLIN grundsätzlich nur von Anwälten erstellt. Ansonsten wird für Selbstersteller und normale Vorsorgevollmachten eine von Juristen erstellte Vorlage des Bayrischen Justizministeriums ausgehändigt, die auch eine sinnvolle Regelung des Innenverhältnisses zwischen Vollmachtgeber und bevollmächtigtem Vertreter vorsieht. Diese Vorlage steht kostenlos als Download auf der Website bereit oder kann auch in Papierform erworben werden. z. B. als Verbundformular in der kostenpflichtigen Broschüre des BJM " Der große Vorsorgeberater" für 14,00 EUR.
Bezugsmöglichkeiten: Beratungsstelle, Videosprechstunde, Hausbesuch
Dauer: je nach Umfang 60-90 Minuten
Termine: 1
Kosten für individuelle Erstellung: auf Anfrage, da abhängig von Art und Umfang der Vollmacht/en
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Keine Erstellung von Testamenten
Wer sich im Rahmen der Notfallvorsorge auch gleich dem Thema Nachlassregelung und Testamenterstellung widmen möchte, erhält bei BIPAP.BERLIN dazu eine Broschüre mir den wichtigsten Informationen. Beratung zu Testamenten ebenso wie die Erstellung sind bei BIPAP.BERLIN nicht erhältlich. Dies gehört in fachkundige Hand von Anwälten bzw. Notaren.