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Hubschrauber-Rettungsmannschaft

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Wer als gleichberechtigter Partner und gut informierter Patient im eigenen Versorgungsgeschehen auch dann mitreden möchte, wenn es ihm krankheitsbedingt selbst nicht möglich ist,  der sollte auch eigenverantwortlich Vorsorge dafür treffen, dass behandlungs- und vorsorgerelevante Informationen zur eigenen Person für den Notfall zur Verfügung stehen.  Das Thema der Hinterlegung spielt  bei der Notfallvorsorge eine zentrale Rolle und wird bei Beratungen zu Patientenverfügungen häufig zu wenig berücksichtigt oder aber an der Praxis vorbei gedacht. Auch eine Patientenverfügung ist behandlungsrelevant aber nicht für alle Situationen das geeignete Instrument, denn schließlich trägt diese niemand täglich mit sich herum. Aber Notfälle können sich nunmal jederzeit und an jedem Ort ereignen. Und je mehr über den Patienten dann bekannt ist -  und dies gilt sowohl für bestehende Vorerkrankungen und wichtige Medikation als auch für etwaige Unterlassungsfestlegungen bezogen auf intensivmedizinische Interventionen -  umso patientenzentrierter kann eine Behandlung  dann auch erfolgen.

 

Empfängerorientierte Bereitstellung von Patienteninformationen

Empfänger von Notfalldaten und behandlungsrelevanten Informationen zum Patienten sind in erster Linie die Behandler (Ärzte). Aber zum einen gibt es unterschiedliche Behandlergruppen (Notärzte, Intensiv- und Palliativmediziner usw.) und zum anderen sind sie nicht die einzigen, die Informationen zum Patienten benötigen. Auch Pflegepersonal, Therapeuten, Sozialdienste, Verwaltungsmitarbeiter sowie Seelsorger in Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen bis zu ambulanten Pflege- und Versorgungsdiensten und Hospizen sollten beim Notfalldatenmanagement berücksichtigt werden, um eine patientenzentrierte Versorgung nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten zu gewährleisten. Und nicht zu vergessen: Bevollmächtigte, Betreuer und Angehörige, die den Patientenwillen nicht nur in medizinischen Bereichen in Vertretung umsetzen müssen.

 

Notfalldatenmanagement (NFDM)

BIPAP.BERLIN berücksichtigt und bietet von Beginn an im Rahmen von Beratungen und Erstellungen klassischer Vorsorgedokumente  auch Notfalldaten- und Einweisungsmanagement für die Überleitung in ambulante und stationäre Behandlungsbereiche im Sinne einer patientenzentrierten Versorgung und sektorübergreifenden Vernetzung.

 

Das Notfalldatenmanagement erfolgt in Form von speziellen empfängerorientierten Dokumenten und Notfalltools, die an Patienten ausgehändigt oder bei Bedarf oder auf Wunsch auch für Patienten mit den entsprechenden Daten bestückt werden. Dokumente und Tools für das Notfalldatenmanagement sind grundsätzlich auch unabhängig von einer Beratung zu Patientenverfügungen erhältlich.

Digitales Notfalldatenmanagement (NFDM)

Die elektronische Patientenakte (ePa)

Um Informationslücken im gesundheitlichen Versorgungsgeschehen zu schließen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden sowie Informations- und Kommunikationsprozesse zwischen den Akteuren im Versorgungsgeschehen   effektiver zu gestalten, wird seit Jahren an der Bereitstellung von Notfalldaten für die elektronische Patientenakte / Gesundheitskarte gearbeitet. Da hierfür höchste Sicherheitsanforderungen hinsichtlich des Datenschutzes gelten, wurden in den vergangenen Jahren entsprechend technisch aufwändige Verfahren für die  Anwendung und Anbindung an die Telematikinfrastruktur  (TI) entwickelt und die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen.

die ePA für gesetzliche Versicherte ab 2021

Seit 2021 können gesetzlich Versicherte die elektronische Patientenakte (ePA) bei ihrer Krankenkasse anfordern. Mittels App können Patienten dann selbst festlegen, welche Notfalldaten und sonstigen Informationen man auf der  Akte für Behandler (Ärzte, Therapeuten) und Pflegepersonal zur Verfügung stellt. Patienten können die elektronische Akte mittels Smartphone oder Tablet jederzeit einsehen und selbst  eingespeiste  Daten jederzeit ändern. Somit ist stets  die volle Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten gewährleistet und dies unter höchsten Sicherheitsaspekten des Datenschutzes. Bis sich diese allerdings  flächendeckend durchgesetzt hat und in dieser alle Versorgungsbereiche (inklusive Pflege) Berücksichtigung finden, wird es noch einige Zeit dauern. Daher kann und sollte auf analoges Notfalldatenmanagement nicht verzichtet werden.

BIPAP.BERLIN informiert, berät und unterstützt Patienten bei der Bereitstellung  gesundheitsrelevanter (Notfall-)Daten - analog und digital

Notfallplanung für alle Lebensbereiche

Die Notfallvorsorge umfasst jedoch nicht ausschließlich medizinische, sondern alle Lebensbereiche des Patienten. Wenn aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit oder eines Unfalls verbunden mit länger andauernder oder gar dauerhafter Handlungsunfähigkeit eines Patienten der Betreuungsfall eintritt, so ist auch für alle Vertragspartner ( z. B. Versicherungen, Banken, Arbeitgeber usw.)  des zu vertretenden Patienten wichtig. Vor allem aber für den Vertreter selbst, der dann mit sämtlichen Vertragspartnern ( z. B. Krankenkasse)  des nicht handlungsfähigen Patienten dessen Angelegenheiten nicht nur regeln können darf, sondern auch regeln können muss.  Dies setzt voraus, dass Vertreter sinnvollerweise auch vorab darüber in Kenntnis gesetzt werden, was es für den Fall der Fälle für den Vollmachtgeber alles zu vertreten gilt und wo sich entsprechende Informationen und die wichtigsten Unterlagen befinden.

 

BIPAP.BERLIN informiert, berät und unterstützt auch an dieser Stelle, damit Patienten gut vorbereitet sind und ihre Patientenvertreter im Ernstfall wissen, was zu tun ist.

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