
Das Thema Patientenverfügung kommt in der Regel erst auf, wenn man im mittleren oder fortgeschrittenen Alter ist. Bei jüngeren Menschen rückt die Noptfallvorsorge meist nur dann in den Vordergrund, wenn eine ernsthafte Erkrankung besteht.
Das aber und warum eine Patienten-verfügung im Grunde für jeden volljährigen Menschen wichtig, auch für Angehörige von Bedeutung ist und keinesfalls nur dem "letzten Willen" eines Patienten dient, erklärt der Menüpunkt Patientenverfügung für Beginner
Patientenverfügungen regeln medizinische - d.h. diagnostische, therapeutische (operative/konservative) wie auch alle pflegerischen Behandlungswünsche des Patienten in ganz konkreten Krankheits-situationen. Patientenverfügungen sind aber auch - vorausgesetzt sie wurden präszise formuliert - gleichzeitig eine wichtige Richtschnur und Entlastung für Angehörige, behandelnde Ärzte, Bevollmächtigte und (auch gesetzliche) Betreuer. Was es bei der Erstellung einer Patientenverfügung generell und insbesondere aus medizinischer Sicht zu beachten gibt, erklärt der Menüpunkt Patientenverfügung für Fortgeschrittene
Wer sicherstellen möchte, dass die eigenen (Behandlungs-) Wünsche in bestimmten Lebens- und Krankheits-situationen im Zweifelsfall von nahestehenden Personen durchgesetzt werden können, muss diese mit Vollmachten und /oder einer Betreuungsverfügung absichern. Die Unterschiede und einen groben Überblick über die wichtigsten Vollmachten gibt der Menüpunkt Vorsorgevollmachten